Vorsorgevollmacht - selbst regeln !

Vorsorgevollmacht - selbst regeln !

Vorsorgevollmacht - selbst regeln statt geschehen lassen

Vorsorge per Vollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man, wer in gesetzlichen Belangen vertreten darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Warum das Überhaupt notwendig ist? Weil in Deutschland keine automatische Vertretungsmacht unter Ehegatten oder zwischen Eltern und volljährigen Kindern und umgekehrt besteht. Existiert keine Vorsorgevollmacht, muss ein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden. Dann legt das Betreuungsgericht eine Person fest, die Sie in Ihren Angelegenheiten gesetzlich vertritt.

Umfassende Regelungen schaffen Klarheit

Rechtzeitig, umfassend und immer schriftlich - so lauten die Empfehlungen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Rechtzeitig, so lange Sie voll geschäftsfähig sind und in Ruhe entscheiden können, wer im Fall der Fälle was für Sie regeln soll. Umfassend, um zu verhindern, dass es wegen Lücken in der  Vorsorgevollmacht für Teilbereiche doch zu einem Betreuungsverfahren  kommt. Eine Vollmacht kann sich auf alle oder einzelne Rechtsgeschäfte  beziehen. Man kann sowohl finanzielle und behördliche Angelegenheiten  regeln als auch Angelegenheiten des Aufenthaltes und der  Gesundheitsversorgung. Schriftlich, weil es bei einer mündlich erteilten Vollmacht für den Bevollmächtigten schwierig wird, zu beweisen, dass er überhaupt  bevollmächtigt wurde.

Bei Bedarf gut beraten

Was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist und wie sich mit  Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kombinieren lässt, ist Teil der Beratungsleistungen, die ich als unabhängiger Pflegeberater anbiete.